Wartezeiten, Kostenübernahme, Therapiefreiheit
Damit Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, muss Ihr Therapeut eine Kassenzulassung haben. Diese Zulassung erhalten in Deutschland vorrangig psychologische Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärzte, aber keine Heilpraktiker. Insofern werden die Kosten für eine Therapie bei mir nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen sondern müssen von Ihnen privat getragen werden.
Es gibt aber trotzdem gute Gründe, über die Wahl eines Heilpraktikers für Psychotherapie nachzudenken:
Wartezeiten
Derzeit sind Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bis zum ersten Termin bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie Ihren ersten Termin meist in ein bis zwei Wochen.
In diesem Zusammenhang biete ich auch gern eine Überbrückung an. Das heißt, Sie beginnen Ihre Therapie ohne lange Wartezeit bei mir und wechseln auf Wunsch zu einem kassenfinanzierten Therapeuten, sobald ein geeigneter Platz frei wird.
Therapiefreiheit
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für folgende drei Therapieverfahren: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Andere Verfahren werden nicht bezahlt, auch wenn die Wirksamkeit - wie zum Beispiel bei der Systemischen Therapie - wissenschaftlich anerkannt ist.
Ich arbeite nach dem Ansatz der Integrativen Psychotherapie. Das heißt, ich kombiniere je nach Persönlichkeit und Zielsetzung des Klienten Elemente aus unterschiedlichen Therapieverfahren wie zum Beispiel der kognitiven Verhaltenstherapie, der Gestalttherapie, der Gesprächstherapie nach Rogers und der Systemischen Therapie zu einem individuellen Therapieplan.